Online-Druckereien für das Gesundheitswesen – Pharmaverpackungen, Informationsbroschüren

Posted by:user Posted on:August 30, 2023 Comments:0
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Sie möchten Beipackzettel und Medikamentenverpackungen gestalten und drucken? Dann beachten Sie bitte die Vorschriften, die genau festlegen, wie eine Arzneimittelverpackung auszusehen hat. Prüfen Sie, welche Informationen auf dem Beipackzettel oder der Verpackung stehen müssen. 

Wir helfen Ihnen dabei:

Welche Informationen sollten auf Arzneimittelverpackungen und Informationsbroschüren stehen?

Sie möchten Informationsbroschüren und Medikamentenpackungen drucken? Achten Sie zunächst auf die gesetzlichen Vorschriften, die genau festlegen, welche Informationen enthalten sein müssen. Andernfalls kann es passieren, dass das Medikament vom Markt genommen wird und das Unternehmen mit Geldstrafen rechnen muss. Informieren Sie sich daher, welche Angaben auf der Arzneimittelverpackung und in der Packungsbeilage nicht fehlen dürfen.

Verpackungen von Arzneimitteln

Alle Informationen auf Arzneimittelverpackungen müssen in der Amtssprache des Landes abgefasst sein. Die einzige Ausnahme ist die Verpackung von Arzneimitteln zur besonderen Verwendung. In diesem Fall können Sie mit der EMA oder einer anderen zuständigen Behörde vereinbaren, in welcher Sprache die Informationen auf der Arzneimittelverpackung abzufassen sind, wenn es in dem Land mehrere Amtssprachen gibt.

Die äußere Umhüllung muss auch Informationen in Braille-Schrift enthalten, wie z.B:

  • Name des Produkts,
  • Stärke des Arzneimittels – wenn es in mehreren Varianten erhältlich ist,
  • Darreichungsform – wenn das Arzneimittel in verschiedenen Darreichungsformen erhältlich ist.

Arzneimittelverpackungen müssen den Anforderungen der Europäischen Arzneimittelagentur entsprechen. Darüber hinaus sind die Vorschriften des deutschen Rechts zu beachten.

Die Arzneimittelverpackung muss folgende Angaben enthalten:

  • Name des Arzneimittels,
  • Stärke des Arzneimittels,
  • pharmazeutische Form,
  • Art der Anwendung,
  • Verabreichungsweg des Arzneimittels,
  • Name und Anschrift der zuständigen Behörde,
  • Nummer der Genehmigung für das Inverkehrbringen.

Informationsbroschüren

Jedem Arzneimittel ist eine Packungsbeilage beizufügen, deren Inhalt mit der Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels übereinstimmt.

Die Packungsbeilage muss folgende Angaben enthalten:

  • Vollständige Bezeichnung des Arzneimittels;
  • Konzentration des Produkts;
  • Zusammensetzung des Arzneimittels;
  • pharmazeutische Form;
  • Verabreichungsweg;
  • Angabe, für wen das Produkt geeignet ist – Erwachsene oder Kinder;
  • besondere Warnhinweise;
  • Vorsichtsmaßnahmen für die Lagerung;
  • Verfallsdatum und Chargennummer;
  • Nebenwirkungen des Arzneimittels und Gegenanzeigen für seine Anwendung;
  • die Art und Weise der Anwendung des Arzneimittels;
  • die pharmakologischen Eigenschaften des Arzneimittels.

Wie gestaltet man Arzneimittelverpackungen?

Bevor Sie mit dem Entwurf einer Arzneimittelverpackung beginnen, legen Sie den Verwendungszweck fest.

Davon hängt ab, welche Kartongröße am besten geeignet ist. Zu Ihrer Verfügung stehen u.a:

  • Schachteln für Pflaster,
  • Pillendosen,
  • Dosen für Sirup.

Jetzt geht es an das Design. Denken Sie daran, dass Sie die Vorschriften für das Aussehen der Verpackung einhalten müssen. Nach diesen Regeln können Sie das Logo des Herstellers, die Markenfarben und Piktogramme auf dem Karton anbringen. Gleichzeitig dürfen diese Elemente keine wichtigen Informationen verdecken oder vom Inhalt der Verpackung ablenken.

Wenn Farben auf der Faltschachtel verwendet werden, wird empfohlen, diese auf der Primärverpackung zu wiederholen, um dem Anwender die Identifizierung des Arzneimittels zu erleichtern. Außerdem wird empfohlen, die Farben oder Farbtöne an die Stärke des Arzneimittels anzupassen, z. B. Rot für ein sehr starkes Arzneimittel und Blau für ein mildes Arzneimittel. Auf diese Weise haben Sie die Möglichkeit, den Empfängern weitere wichtige Informationen auf visuellem Wege zu vermitteln.

Die Serialisierung ist ebenfalls ein Schlüsselelement jedes Verpackungsdesigns. Dazu gehört das Anbringen eines eindeutigen Strichcodes. Dies ermöglicht die Bekämpfung des illegalen Drogenhandels und die Rückverfolgung von Produkten.

Denken Sie daran, dass Arzneimittelverpackungen verschiedene Funktionen haben: Information, Marketing und Schutz. Diese Tatsache können Sie bei der Gestaltung einer Pappschachtel nutzen, indem Sie einige Grafiken hinzufügen, die die Verpackung hervorheben und zum Kauf des Produkts anregen.

Hier einige Beispiele:

  • eine Abbildung von Kindern oder eines Kindes, wenn das Arzneimittel für Kinder bestimmt ist;
  • Pflanzenbilder eignen sich für antiallergische Stoffe mit natürlicher Zusammensetzung;
  • Abbildungen von Pflanzen oder Früchten, die den Geschmack des Arzneimittels bildlich darstellen;
  • ein Bild von menschlichen Organen, das zeigt, wozu das Arzneimittel bestimmt ist.

Welche Regeln gelten für den Druck von Arzneimittel-Informationsbroschüren?

Packungsbeilagen für Arzneimittel müssen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und der Größe der Packung angepasst sein. In der Regel wird leichtes Papier mit einem Flächengewicht zwischen 40 und 60 g/m² verwendet. Packungsbeilagen werden auch auf sehr kleine Formate gefalzt und maximal zweifarbig bedruckt.

Im Folgenden sind einige Hauptmerkmale aufgeführt, durch die sich Packungsbeilagen auszeichnen sollten:

  • Hohe Opazität, daher beidseitiger Druck möglich, meist mit gebleichtem Papier;
  • Steifigkeit, die auch nach mehrmaligem Biegen ein elegantes Aussehen gewährleistet;
  • Einhaltung des ISEGA-Zertifikats, das für pharmazeutische Informationsträger erforderlich ist;
  • hohe Falzfestigkeit, dadurch sehr kleine Broschürenformate möglich.
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